Offizielle Mindestabstände zur Strasse hin nach Tieferlegung

  • Nachdem ja immer wieder Fragen aufkomen ob eine Fahrwerksänderung vom Tüv eingetragen wird, ist hier mal eine Liste mit Mindestabständen die eingehalten werden müssen:


    unterkante Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) - Strasse: 350mm
    unterkante Lichtaustrittsfläche Hauptscheinwerfer - Strasse: 500mm
    unterkante Kennzeichen - Strasse : 200mm

  • Zitat von Bmwcheftuner

    Nachdem ja immer wieder Fragen aufkomen ob eine Fahrwerksänderung vom Tüv eingetragen wird, ist hier mal eine Liste mit Mindestabständen die eingehalten werden müssen:


    unterkante Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) - Strasse: 350mm
    unterkante Lichtaustrittsfläche Hauptscheinwerfer - Strasse: 500mm
    unterkante Kennzeichen - Strasse : 200mm



    unterkante Kennzeichen - Strasse : 200mm
    So viel zu den 4er Golfs usw die ihr Kennzeichen in der Schürze am Gitter fest gemacht haben...

  • laut meinem tüv´ler muss das niedrigste teil am fahrzeug nicht unter 100mm kommen!!
    bei mir wollte er rumschei...en, weil die rieger front 9,6 cm hatte. bei fast abgefahrenen reifen!! ;)

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  • 10 cm darf das niedrigste teil haben? hab mal was von acht gehört!
    hat da vielleicht mal jemand die TÜV bestimmungen?
    mir hat mal jemand gesagt, tragende teile dürfen nicht unter 8cm vom boden entfernt sein! alles andere wäre egal, da es deine eigene schuld is ob du dir bischen plastik abreisst! weis aber nicht ob das stimmt!

  • Zitat von Fischer328

    10 cm darf das niedrigste teil haben? hab mal was von acht gehört!
    hat da vielleicht mal jemand die TÜV bestimmungen?
    mir hat mal jemand gesagt, tragende teile dürfen nicht unter 8cm vom boden entfernt sein! alles andere wäre egal, da es deine eigene schuld is ob du dir bischen plastik abreisst! weis aber nicht ob das stimmt!



    es gibt kein gesetz, welches 80mm vorschreibt...lediglich eine "Richtlinie" für die prüfer.
    jedoch hat der TÜVler jedes recht, sich streng an diese richtlinie zu halten.

  • Zitat von Free-Rider

    es gibt kein gesetz, welches 80mm vorschreibt...lediglich eine "Richtlinie" für die prüfer.
    jedoch hat der TÜVler jedes recht, sich streng an diese richtlinie zu halten.


    so ist das - fast. auch polizisten können nachmessen und im schlimmsten fall eine mängelkarte ausstellen...


    die richtlinie ist eine tüv-empfehlung. ausserdem gibt es noch die din norm 70020.


    jaaaahaaaa, es ist kein gesetz! braucht es dazu auch nicht!!!!


    die strassen werden nach dieser norm gebaut. wenn ein auto also nicht der norm entspricht, kann es nicht überall lang - ergo: verkehrsbehindernd - ergo: lästig für andere verkehrsteilnehmer -> nötigung -> mängelkarte.... zu recht!

    Wer ... nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    C.G

  • Zitat von Flozzy


    die strassen werden nach dieser norm gebaut. wenn ein auto also nicht der norm entspricht, kann es nicht überall lang - ergo: verkehrsbehindernd - ergo: lästig für andere verkehrsteilnehmer -> nötigung -> mängelkarte.... zu recht!


    Absoluter quatsch! Meiner ist tiefer und ich habe keine probleme irgendwo hin zu kommen!

  • Zitat von exist13884

    Absoluter quatsch! Meiner ist tiefer und ich habe keine probleme irgendwo hin zu kommen!


    wie kannst du dein auto und die straße bei dir im ort auf gesamtdeutschland anwenden?


    was flozzy schrieb stimmt vollkommen.
    wenn du die mindestmaße unterschreitest (was prinzipiell erlaubt ist) damit aber eine verkehrsbehinderung darstellst, bekommst du eine mängelkarte. zu recht. udn da kann selbst ein 60er fahrwerk schon stellenweise zu ner behinderung werden.


    mit meinen GT-ecken und 60er tiefe vorne konnte ich geschwindigkeitshügel nur schräg und im schritttempo überfahren...sehr zum leidwesen einiger hinter mir fahrender. und dies ist nunmal - streng genommen - nicht ok.

  • Naja Berlin ist groß, brandenburg bin ich schon sogut wie an jeder ecke gewesen selbst an der ostsee! Natürlich kann ich das nicht auf ganz deutschland beziehen aber bin viel unterwegs auch außerhalb meines Ortes! Und wie gesagt nirgends probleme! ;)

  • Zitat von Free-Rider

    wie kannst du dein auto und die straße bei dir im ort auf gesamtdeutschland anwenden?


    was flozzy schrieb stimmt vollkommen.
    wenn du die mindestmaße unterschreitest (was prinzipiell erlaubt ist) damit aber eine verkehrsbehinderung darstellst, bekommst du eine mängelkarte. zu recht. udn da kann selbst ein 60er fahrwerk schon stellenweise zu ner behinderung werden.


    mit meinen GT-ecken und 60er tiefe vorne konnte ich geschwindigkeitshügel nur schräg und im schritttempo überfahren...sehr zum leidwesen einiger hinter mir fahrender. und dies ist nunmal - streng genommen - nicht ok.



    Glaub mir wenn das wirklich so währ wie du es da beschreibst dann müsten fast alle getunten autos auf deutschlands straßen nen mängelbericht bekommen müssen!
    Jeder der nen gewinde hat schraubt sein wagen hoch um ihn eintragen zu lassen und wenn alles schön eingetragen ist wird wieder mind. 20mm tiefergelegt!Ich weis es ist nicht legal aber fast jeder macht es so!

  • Zitat von BMW328i4ever

    ... aber fast jeder macht es so!



    na das macht es besser xD


    dann können die tieferleger doch froh sein, dass die polizei so kulant ist....

    Wer ... nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    C.G

  • eine verkehrsbehinderung ist für mich auch einer, der auf freier, einsehbarer bundeststrasse ohne geschwindigkeitsbeschränkung mit 70 oder 80 hintuckelt..und die meisten davon sind leute mit neuen, dicken autos OHNE fette tieferlegung..
    von daher, alles ansichtssache. habe immer tiefe autos gefahren..nie eine behinderung dargestellt. manche ecken habe ich von vornherein gemieden..
    einzig auf dem zug nach sylt damals, da kam ich kaum mehr runter.. ;)

  • also zu den maßen beim scheinwerfer weiß ich es net genau aber bei uns galt immer das nummerschild muss 18cm vom boden weg sein und hinten angeblich sogar um die 30 cm da gibts unterschiede zwischen vorderen scheinwerfern und rücklichtern. zudem mit der mindesthöhe stimmt schon es gibt kein gesetz für 10 oder 8 cm das liegt alles im ermessen des tüv gutachters... bei uns sind se mittlerweile soweit und messen den winkel von rad an weiß jetzt nicht wie ich des beschrchreiben soll also bei schwellern zb wenn du über eine kuppel fährst siehe parkhaus oder ähnliche da gbt es angeblich winkel oder so die passen müssen um da drüber zu kommen was auch wieder mit dem radstand und den abmaßen vom auto zu tun hat aba ich denke das ist die din richtlinie von der hier schon die rede war nach der die straßen gebaut werden.


    wobei es aba auch wieder prüfer gibt die auf der seite von den tunern sind und solange es gut aussieht und net zu extrem is kann man diese din norm anscheinend auch mal außer kraft setzen

  • hatte auch einen nachbarn mit extremer tieferlegung, und aus der tiefgarage fahren
    war nett anzusehen wie er sich da rausquälte, einmal zu langsam und das rolltor dann aufm dach sah nicht gut aus. dann noch die überlaute bastuck anlage, hat ihn dann verkaufen müssen denn der rückbau war im zu kostspielig
    resultat die nachbarn können abends wieder schlafen.
    war übrigens ein 316 ner mit viel lärm um nichts eher peinlich.
    mir gefällt es schon wenn sich solche mal den spoiler bei baustellen runterfahren weil zu tief, manche sind doch auf ländlichen strassen eher ein
    hinderniss als alte leute od. andere schleicher.

  • naja ich kann allgemein dazu nur sagen: ich fahre egal mit welchem auto langsam und vorsichtig über solche geschwindigkeitspoller usw. dafür sind die dinger ja auch da. also ob ich da mit meinem tiegergelegtem auto langsam drüber mache oder mit nem serienhohen macht doch kein unterschied.
    das prroblem ist meiner meinung oftmals nicht die tiefe, sondern die extrem harten fahrwerke von einigen unsere meist jüngerer "tuner", die dann bei schlechten straßen nur noch im schritttempo unterwegs sind.


    und bis jetzt muss ich sagen (ok, meiner ist jetzt auch nciht meegaa-tief sondern "nur" 60/40) hatte ich seitdem ich das fahrwerk drin hab noch nirgends irgendwo problem drüber zu kommen oder zu fahren. selbst in steileren parkhäusern. also wenn man halbwegs bedacht fährt und manche stellen ein wenig schräger anfährt stellt man auch kein verkehrshindernis da!

  • Zitat von Bmwcheftuner

    Nachdem ja immer wieder Fragen aufkomen ob eine Fahrwerksänderung vom Tüv eingetragen wird, ist hier mal eine Liste mit Mindestabständen die eingehalten werden müssen:


    unterkante Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) - Strasse: 350mm
    unterkante Lichtaustrittsfläche Hauptscheinwerfer - Strasse: 500mm
    unterkante Kennzeichen - Strasse : 200mm



    das verstehe ich jetzt nicht ganz, dan ist es ja bei den e36 so, dass blinker und scheinwerfer unterkante beides zum boden nicht weniger als 50cm haben darf??


    weil blinker und scheinwerfer auf einer höhe sind?