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Alt 03.12.04, 10:19   #1
Milky compact
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Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 4.512

Mein BMW: 316er Compi

ABE, Bauartgenehmigung, Einzelabnahme

Ich hab mal etwas gelesen und möchte das Gelesene zusammenfassen, ohne dass ich hier den Anspruch auf Vollständigkeit erheben möchte:

Jedes Auto hat eine Betriebserlaubnis. Diese wird erteilt, wenn das Fahrzeug den Vorschriften der Strassenverkehszulassungsordnung (oder den entsprechenden EU-Richtlinien) entspricht. Werden Veränderungen am Auto durchgeführt, die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändert (z.B. Lkw Umbau, Baur Cabrio), eine Gefährdung von Verkehsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert wird.

Abweichend davon erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn

- eine Betriebserlaubnis oder eine Bauartgenehmigung für die eingebauten Teile erteilt wurde ODER der nachträgliche Einbau im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrages dazu genehmingt ist UND (gilt für beide!) die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis oder der Bauartgenehmigung NICHT von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht wurde. (Kommentar: Es kommt also darauf an, ob in der Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung drinsteht, dass das Teil so ran darf oder ob Ihr noch zum TÜV müsst, BEIDES ist möglich!)

-eine EWG/EU Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung oder eine EG-Typengenehmigung diesen Teilen Erteilt wurde und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet wurden

- die Wirkasmkeit der Betriebserlaubnis oder der Bauartgenehmigung von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig genacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und bestätigt wurde

- für diese Teile IDENTITÄT mit dem Teil bestehtfür das ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt UND der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird UND die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich annerkannten Prüfer/Sachverständigen (also TÜV/DEKRA) durchgeführt und bestätigt wird

Weiterhin ist zu Beachten, dass bei Nichtbeachten der Einschränkungen oder Einbauanweisungen von Teilen, die eine Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung haben, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.

Zur Mitführungspflicht:

Der Fahrer hat einen Abdruck oder Ablichtung der Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrages dazu mitzuführen und den "zuständigen" Personen auf Verlangen (allg. Verkehrskontrolle) auszuhändigen.

Was hier als Betriebserlaubnis bezeichnet ist, wird umgangssprachlich als ABE bezeichnet.

Wer noch Fragen hat, kann sich gerne bei mir melden...
Milky compact ist offline   Mit Zitat antworten

Alt 03.12.04, 13:03   #2
E36
Beruf = Hobby = Auto
 

Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 535



Oder ganz einfach mal in §19(3) StVZO reinschauen. Da steht ganz genua und verbindlich drin, wann die BE (Betriebserlaubnis) eines Fahrzeuges erlicht und wann nicht.


P.S.: BE ist nicht gleich ABE
E36 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.04, 14:09   #3
Milky compact
Super-Moderator
 
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Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 4.512

Mein BMW: 316er Compi

@ e36: Was ist der Unterschied?
Milky compact ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.04, 17:49   #4
p3rformer
Registrierter Benutzer
 

Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 55



@Milky Compact, E36

Ich glaube bei vielen Hobbyschraubern würde schlagartig der Angstschweiß ausbrechen, wenn sie so gut über solche Sachen bescheid wüssten und diese Vorgaben mit Ihren eigenen Kreationen vergleichen
p3rformer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.04, 20:06   #5
catalunyasplash
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Registriert seit: Oct 2004
Beiträge: 2.882



..die andere seite ist natürlich, daß wenn die netten grünen erst einen rausgepickt haben und am fz etwas feststellen das nicht tüv abgenommen ist, daß spätestens dann beim fz-führer der angstschweiß ausbricht! nur ist's dann meist zu spät..hab i selbst einige male erlebt und das bei sachen, die WAHRLICH nicht die verkehrssicherheit beeinträchtigen!
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Alt 04.12.04, 01:42   #6
Schmitti
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Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 155



@cat...: Was waren das für Anbauteile? Man glaubt garnicht, welche Teile alle in irgendeiner Weise "gefährlich" sein können.
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Alt 04.12.04, 04:09   #7
catalunyasplash
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Beiträge: 2.882



@schmitti..
ein serienheckspoiler OHNE ABE aber mit typnummer an einem 02..
ein satz felgen mit größeren reifen die im brief eingetragen waren aber nicht
im schein (es waren welche mit irgendwas um die 185er!!) an einem 02..
das dritte weiß ich nicht mehr. ich hatte damals grad meinen führerschein, habe so innerhalb eines guten halben jahres 3 strafanzeigen eingefangen mit jeweils 3 punkten und 120 DM. ich denke mal, vor allem in bezug auf die sache mit den rädern, daß ich heute dagegen vor gehen würde.
gruß
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Alt 09.01.05, 13:53   #8
Bmwcheftuner
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ich gehe mal davon aus dass die meisten schon wissen was sie an ihrem auto ruhigen gewissens machen können und was nicht. wenn wir mal ehrlich sind, ist an unseren autos alles so wie es auch sein soll?? ich möchte behaupten dass man an mindestens jedem 2. auto an dem tuning technisch was gemacht wurde, man auch was findet was nicht so richtig rechtens ist. oder liege ich da falsch? ich kenne mein auto und ich wiess.........
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Alt 09.01.05, 14:29   #9
BMW-Freak
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Also ich kenn das auch gut schon 6 Punkte wegen solch einem Müll aber die Bullen stellen sich auch manchmal pi**ig an. Ich glaub langsam die wollen uns nur fi**en weil sie neidisch auf unsere schicken Wägelchen sind. Besonders diese Jungen Hüpper in grün denken wer weiß wer sie sind da könnt ich immer *piep* aber so ist der Staat nunmal immer auf die kleinen (tiefen).

Mfg
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Alt 09.01.05, 14:51   #10
catalunyasplash
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da will i dir recht geben freak..hier bei uns ist eine polizeischule..die meisten kennen sich selbst nicht richtig aus und suchen so lang bis sie was finden. sie wollten von mir letztens sogar eine abe für meinen schaltknauf grins..allerdings muß ich sagen, daß es vor gut 15 jahren wesentlich schwieriger war etwas eintragen zu lassen wie heute.
gruß
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Alt 09.01.05, 14:57   #11
BMW-Freak
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wie du schon sagst @splash ABE für Schaltknauf,Alupedale und Domstreben usw. Die haben doch alle ein Rad ab die grünen Heinzelmännchen. Ich hab noch nie gesehen dat Domstreben usw. mit ner ABE ausgeliefert werden. Aber wenn man dat den Typen erklären will dat man sowat net brauch oder es keine ABE dazu gibt ist man gleich ein schlechter Mensch. Da kann man nur mitm Kopf schütteln !!!!!!!!!!

Mfg
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Alt 09.01.05, 15:07   #12
catalunyasplash
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Beiträge: 2.882



naja is halt so. muß jetzt geburtstag feiern! denn bis später wieder..jetzt mit meinem
318i e30 touring hab i erstmal ruhe vor den grünen..ist es nich schlimm das die lieber ein umgebautes und meist gepflegtes auto anhalten wie eins, das im originalzustand fast auseinander fällt?? hab schon an so vielen original autos etwas repariert und viel schlimmere sachen festgestellt wie ein spoiler, m-spiegel oder domstrebe die ohne abe verbaut wurden.
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